Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der Bedingungen
Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen
ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Durch den Upload der druckfertigen Daten auf unseren Server, bzw. das
Zusenden derselben per Email, durch den Auftraggeber handelt es sich
um eine Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB. Im Bereich des
kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen
des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den
Fall, daß diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt
werden. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.
2. Leistung und Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind
gültig, sofern die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten
Auftragsdaten unverändert bleiben.
Die Preise des Auftragnehmers sind Bruttopreise. Sie enthalten die derzeit
gültige Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Die Preise schließen
Kosten für Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung ein.
Bitte beachten Sie, dass wir nur eine Nachnahmegebühr
von derzeit EUR 3,50 erheben.
Datenkonvertierung, Probedruck und ähnliche vom Auftraggeber veranlaßte
Vorarbeiten werden mit einem Stundensatz von Euro 55,- verrechnet.
2.1. Domainregistrierung
Wir registrieren für Sie jede verfügbare Domain. Die Preise werden auf Grundlage der Gebühren der jeweils zuständigen Registrierungsstelle (nic) kalkuliert. Sie werden in der Regel als "Owner" (Besitzer) und als "Admin-C" (Administrationsbevollmächtigter) eingetragen. Wir übernehmen die Anmeldung und die Verwaltung sowie die technische Betreuung auf unseren eigenen Nameservern. Wenn dies aus domaintechnischen Gründen von der nic anders gehandhabt wird, unterrichten wir Sie im Einzelfall davon. Die Domainregistrierungen laufen in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten. (Einige nic akzeptieren zum Start der Registrierung nur 24 Monate). Sie werden jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wenn keine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wird. Die für den Registrierungszeitraum anfallenden Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Kündigungen von Domains müssen bis spätestens 60 Tage vor Ablauf des jeweiligen Registrierungszeitraumes (meist ein Jahr) in schriftlicher Form per Brief oder Telefax eingereicht werden. Wir bestätigen diese Kündigungen per E-Mail. Die Domaingebühren für angebrochene Zeitperioden müssen zu 100% bezahlt werden. Wir behalten uns das Recht vor, eine Domain im Falle von Missbrauch zu jeder Zeit zu deaktivieren. Wir sind im Falle nicht vollständiger Zahlungen berechtigt ein Zurückhaltungsrecht für die Domain/s geltend zu machen.
3. Zahlung und Zahlungsverzug
Über den Liefertermin wird der Auftraggeber informiert.
Mehrkosten, die durch mehrfache Auslieferungsversuche seitens der Spedition
anfallen, trägt in vollem Umfang der Auftraggeber. Im Verzugsfall
ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden
Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 10 % p.a.
zu verlangen. Die Geltenmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen
höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber ist
berechtigt, den Nachweis zu führen, daß dem Auftragnehmer
kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und
ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener
oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen
Kosten berechnet.
Ist eine Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier-
und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen nötig,
so kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen
oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensvehältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung
und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen
Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten
sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese
Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz
einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
4. Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern
nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber
angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in
den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten
anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer
dem Auftrageber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer
dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber
haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit
dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler
vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
(2) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen
von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger
und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von
Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht
verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen
hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen
Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer
ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
5. Lieferung
Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber
mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den
jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert.
Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen,
schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftragnehmers vorgenommen
und gehen zu dessen Lasten.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich
bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf
auch die Bestätigung des Liefertermines der Schriftform. Fällt
der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der
Liefertermin automatisch auf den nächsten Werktag. Lieferzeiten
von Plakaten betragen in der Regel 2-4 Werktage. Die in der Preisliste
angegebenen Lieferzeiten werden bei Dateneingang/Dateline bis 12 Uhr
mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% eingehalten. Aufgrund von Überkapazitäten,
den unterschiedlichen Trocknungsphasen, Verarbeitung der Produkte, oder
den verschiedenen Auslieferungsmodalitäten der Paketdienste unterliegen
die genannten Lieferzeiten in Ausnahmefällen gewissen Toleranzen.
Der Standardversand erfolgt über GLS Paketversand mit einer Auslieferungsquote
von 90% zum nächsten Werktag. Daher unterliegen oben genannte Versandtermine
aufgrund paketdienstabhängiger Auslieferungsmodalitäten gewissen
Toleranzen und können nicht garantiert werden. Wir können Ihnen
nur Auslieferungstermine ab Werk zusagen. Mit Übergabe der Ware
an den Paketdienst trägt der Auftraggeber die Gefahr für die
Ware.
Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist
Ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem
Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361
BGB bleibt davon unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur
bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich
Vorleistung und Material) verlangt werden.
Betriebsstörung im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines
Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle
sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den
Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Davon unberührt bleiben die Grundsätze über den Wegfall
der Geschäftsgrundlage.
6. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten
Daten sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse
in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich
nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung
anschließendem Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden
konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen
des Kunden zur weiteren Herstellung.
§377
(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat
der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch
den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange
tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer
unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware
als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt,
der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige
unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt
die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(4) Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige
Absendung der Anzeige.
Beanstandungen sind dann nicht berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung
nachweislich auf die Nichtbeachtung unserer jedem Kunden vor Auftragserteilung
zugänglich gemachten Anleitung zur Erstellung von Druckvorlagen
zurückzuführen ist. Das gilt insbesondere für Druckdaten,
die im RGB Farbraum oder mit einer zu geringen Auflösung erstellt
wurden und bei Farbabweichungen/Schneidetoleranzen von +/-10%. Diese
sind nicht reklamierbar .
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl,
unter Ausschluß anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder
Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes,
es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer
oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung
oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert
oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die
Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei
denn, dem Auftraggeber oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen
zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch
verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden
Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde.
Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies
nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die
Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist.
Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei farbigen
Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies
gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
Falls die vom Kunden gestellten Daten nicht den Vorgaben von flyerdevil.de
entsprechen, werden diese nicht für den Druck weiterverwendet. Dies
gilt für Dateien mit geringer Auflösung und Dateien (PDFs)
mit nicht eingebetteten Schriften. Ein gesamter Farbauftrag von über
300% kann ein negatives Druckergebnis zur Folge haben. Dies ist ebenfalls
kein Reklamationsgrund.
Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit
des verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche
gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer
von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer
an den Auftraggeber abtritt. Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer
durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche
nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer wie ein Bürge.
Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können
nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferung
aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz
auf 20% unter 2.000 kg auf 15%.
7. Verwahrung, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger, Druckträger und
andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und
Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den
Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen
Vergütung. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit
sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin
pfleglich behandelt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
Für eine Versicherung der genannten Gegenstände oder Daten
hat der Auftragnehmer bei Bedarf selber zu sorgen.
8. Eigentum
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses
eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien
und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum
des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum
an den gelieferten Waren vor. Zur Weiterveräußerung ist der
Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der Auftraggeber seine Forderungen
aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab.
Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.
9. Urheberrecht
Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden
aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftragnehmers erstellt. Der Auftragnehmer
hat auf derer Inhalt keinen Einfluß. Der Auftraggeber haftet daher
gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte,
zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen
Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt. Weiterhin haftet der
Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag
gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt
werden, und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten
noch gegen die guten Sitten verstoßen. Wird der Auftragnehmer von
Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der
Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden
Verbindlichkeiten und Aufwand frei.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis
ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
11. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die
Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen)
ausgeschlossen wird.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen
Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung
der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt,
Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur
Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut
und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung
dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer
beachtet.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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